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Kontakt Deutschland

Maki Car Rental
Exerzierplatz 3a
D-97072 Wuerzburg

Fon: +49 931 663984 98
Fax: +49 931 663984 99

Vertragsparter ist

Indian Ocean Travel Ltd.
Avenue des Perroquets
Flic en Flac
Republic of Mauritus

Geschäftsführer: Adeline Bach
Reg. No.: 069955
Umsatzsteuernr.: 20376952

Registered Office

Maki Car Rental
Royal Road 363
Pointe aux Canonniers
Republic of Mauritius

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Maki Car Rental vermittelt weltweit Mietwagenbuchungen zwischen seinen Kunden und lokalen Autovermietern. Die genaue Anschrift des Autovermieters wird dem Kunden nach Zahlungseingang bekannt gegeben.
1.2 Unser Angebot richtet sich an alle Kunden weltweit. Sie können Ihre Buchung in chinesischer, deutscher, englischer und französischer Sprache abschließen. Eine Auswahlmöglichkeit befindet sich auf unserer Website im oberen Bereich. Auf dem deutschen Teil der Website – insbesondere bei einer Buchung – gelten die Geschäftsbedingungen in der deutschen Version.
1.3 Wiederverkauf/Untervermietung unserer Leistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung und unter abweichenden Geschäftsbedingungen gestattet.
1.4 Eine Buchung wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden bestätigt oder abgelehnt. Der Mietvertrag kommt erst mit der Rechnungsstellung durch Maki Car Rental zustande.
1.5 Im Falle einer in sich widersprüchlichen Buchung haben die im Buchungsprozess systematisiert erfassten bzw. angezeigten Daten zum gebuchten Model, Getreibeart, Ortsangaben und Zeitangaben Vorrang vor Angaben in Freitextfeldern.
1.6 Vom Kunden ggf. angegebene Flugnummern sind kein Vertragsbestandteil. Angaben im Feld “spezielle Wünsche” sind nur dann bindend, wenn diese explizit von uns bestätigt werden.
1.7 Der Kunde verpflichtet sich – falls von der lokalen Autovermietung gefordert – vor Ort einen Mietvertrag zu unterschreiben. Sollten sich wider Erwarten die Vertragsbedingungen von den von uns gemachten Angaben unterscheiden, gelten folgende Regelungen:
1.7.1 Alle Angaben auf dem von uns ausgestellten Voucher sind für uns bindend und eventuelle Abweichungen werden ggf. erstattet.
1.7.2 Weitere Abweichungen, bei denen die Regelungen des vor Ort zu unterzeichnenden Vertrags den Kunden benachteiligen, werden ggf. bis zu einem Betrag von maximal 250 € erstattet. Eine höhere Erstattung ist nur möglich, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung von unserer Kundenbetreuung explizit bestätigt wurde.
1.7.3 Bei Regelungen, die den Kunden tatsächlich oder potentiell über einen Betrag von 250 € hinaus beungünstigen, hat der Kunde das Recht, die Vertragsunterzeichnung abzulehnen und die Buchung kostenfrei zu stornieren.
1.7.4 Diese Beschränkung gilt insbesondere auch für Ansprüche Dritter, welche – auch welchen Gründen auch immer – nicht durch die Haftpflichtversicherung der lokalen Autovermietung abgedeckt sind.
1.8 Sofern das gebuchte Fahrzeugmodell nicht geliefert werden kann, wird ein anderes Modell von gleicher oder höherer Kategorie (gemäß unserer Mietpreise) geliefert.
1.9 Eine Stornierung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail oder Telefon möglich. Eine Rückerstattung erfolgt ggf. abzüglich der im Folgenden genannten Stornierungsgebühren:
1.9.1 Stornierungen bis zu 48 Stunden vor dem Anmietzeitpunkt sind in der Regel kostenlos, es sei den im Buchungsprozess wird eine andere Regelung angezeigt und vom Kunden explizit bestätigt.
1.9.2.1 Für spätere Stornierungen bzw. im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs gilt: Die Stornierungsgebühren betragen mindestens 30 % des Mietpreises für die verbleibende Mietzeit bzw. mindestens den Preis für einen Miettag bzw. mindestens 49 €.
1.9.2.2 Auf La Réunion gilt: Ab 48 Stunden vor dem Anmietzeitpunkt ist keinerlei Rückerstattung möglich.
1.9.3 Es fallen keine Stornierungsgebühren an wenn die Stornierung durch einen der folgenden Gründe bedingt ist: - der Flug wurde aufgrund von COVID-19 gestrichen - der Mieter oder ein Mitglied der Reisegruppe wurde positiv auf COVID-19 getestet - der Mieter muss in Quarantäne or häusliche Quarantäne gehen - der Mieter muss den Urlaub aufgrund von COVID-19 vorzeitig beenden - ein Lock-down wurde angeordnet
1.10 Bei Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung gilt:
1.10.1 Es fallen keine Kosten für die Stornierung an, sofern uns die Stornierung vor 12 Uhr mittags Lokalzeit des Anlieferungstags erreicht. Erreicht uns der Stornierungswunsch erst danach, fallen die Kosten für einen Miettag an. In beiden Fällen müssen keine Gründe genannt werden.
1.10.2 Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs, trägt die Versicherung die Stornierungskosten nur dann, wenn eine Nutzung des Fahrzeugs aus zuvor nicht absehbaren Gründen nachweißlich nicht mehr möglich ist. Dieser Nachweiß kann vereinfachend auch durch ein Rückflugticket mit entsprechendem Buchungszeitpunkt erfolgen.
1.10.3 Die Kosten für die Versicherung müssen im Vorfeld, innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden.
2 Zustand des Fahrzeugs und Übergabe
2.1 Bei der Annahme und Rückgabe des Fahrzeugs muss der Mieter anwesend sein. Bestehende Schäden sind auf dem Übernahmebogen einzutragen.
2.2 Der Kunde muss vor Annahme des Fahrzeugs sicherzustellen, dass an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs eine gültige Versicherungsplakette angebracht ist.
2.3 Der Mieter hat das Fahrzeug im selben Zustand zurückzugeben, in welchem er es übernommen hat.
2.4.1 Auf dem Übernahmebogen ist der Stand des Kraftstofftanks angegeben. Der Mieter ist angehalten, das Mietfahrzeug mit demselben Tankstand wieder abzugeben. Bei Übernahme eines vollen Tanks ist der letzte Tankvorgang im Umkreis von 3 km um den Abgabeort zu erledigen. Ist der Tankinhalt zu gering, wird auf Kosten des Kunden nachgetankt. Hierfür können je nach Partnerunternehmen zusätzliche Gebühren verlangt werden. Der Betrag ist an Ort und Stelle in Bar oder per Kreditkarte zu begleichen. Ist der Tankinhalt größer als bei der Übernahme, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
2.4.2 Bei Wohnmobilen müssen zudem sowohl Toiletten- als auch Abwassertanks geleert werden. Das Fahrzeug inklusive aller Utensilien ist in sauberem Zustand zurückzubringen.
2.5 Sollten die genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, so wird ggf. ein Teil der Kaution einbehalten, um damit die anfallenden Kosten zu decken. Sollte die Höhe der Kosten zum Rückgabezeitpunkt noch nicht genau feststehen, werden vorerst die höchsten anzunehmenden Kosten einbehalten.
2.6 Sofern der Zustand des Fahrzeugs Grund zu Beanstandungen gibt, muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt werden. Eventuelle Rückerstattungen sind erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung eines Mangels möglich.
2.7.1 Bei Abholungen, Lieferungen oder Rückgaben, die vom vereinbarten Zeitpunkt abweichen, werden unter Umständen zusätzliche Gebühren fällig, insbesondere außerhalb der Öffnungszeiten der Anmietstation. Für Leistungen außerhalb dieser Zeiten muss der Kunde während der Öffnungszeiten eine Bestätigung einholen. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen außerhalb der Öffnungszeiten.
2.7.2 Geschieht die Rückgabe mit Verzögerung von mehr als einer Stunde, kann der Vermieter eine zusätzliche Gebühr verlangen, die sich nach dem Tagesmietpreis richtet. Dieser Aufpreis kann auch dann anfallen, wenn der spätere Rückgabezeitpunkt bei entsprechender Buchung ohne Mehrkosten möglich gewesen wäre.
2.8 Maki Car Rental behält sich das Recht vor, kleinere Probleme an den Fahrzeugen innerhalb von 24 Stunden nach Anzeige zu beheben, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung besteht.
2.9 Im Falle einer Hotelanlieferung hat der Mieter entweder vor dem Hotelgelände auf den Fahrer zu warten oder sicherzustellen, dass der Fahrer an der Pforte eingelassen wird.
3 Fahrerlaubnisse
3.1 Bei Übernahme des Mietfahrzeugs muss der Mieter eine im Anmietland gültige Fahrerlaubnis vorweisen, welche mindestens seit einem Jahr gültig ist. Weiterhin gilt für alle Fahrer je nach Fahrzeugtyp ein Mindestalter von 21 Jahren oder mehr; das Mindestalter wird im Laufe des Buchungsprozess angezeigt. Kann die Fahrerlaubnis nicht vorgelegt werden oder ist das Mindestalter nicht erfüllt, behält sich Maki Car Rental das Recht vor, die Buchung gegen Gebühr (siehe 1.9) zu stornieren.
3.2.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern gefahren werden. Diese werden vor Ort in den Mietvertrag eingetragen und müssen dieselben Voraussetzungen bezüglich Fahrerlaubnis und Alter wie der Mieter erfüllen.
3.2.2 Alle Fahrer müssen bei Unterzeichnung des Mietvertrags anwesend sein. Sollen weitere Fahrer zu einem späteren Zeitpunkt eingetragen werden, müssen der Mieter und der zusätzliche Fahrer hierzu eine Niederlassung des Vermieters aufsuchen.
3.2.3 Der Kunde haftet für Schäden am Fahrzeug, auch wenn sie von einem der Zusatzfahrer verursacht wurden
3.2.4 Sofern nicht anders angegeben, kann maximal ein zusätzlicher Fahrer im Mietvertrag eingetragen werden.
3.2.5 Auf La Réunion gilt: Pro Zusatzfahrer fällt eine einmalige Gebühr von 29 € an, welche vor Ort zu entrichten ist.
3.3 Es besteht Fahrerlaubnis auf ausgewiesenen Straßen. Keine Fahrerlaubnis besteht auf unbefestigten Straßen, Offroad, am Strand oder auf Gebirgsstrecken. Routenvorschläge eines Navigationssystems heben diese Regelung nicht auf..
3.3.1 Die Fahrzeuge “Mini Moke” und “Beach Buggy” dürfen nicht zum Transport von Gepäck größer 56 x 45 x 25 cm verwendet werden.
3.3.2 Für Neuseeland gilt zudem ein Verbot für folgende Straßen: Ninety Mile Beach, Northland, Coromandel, Colville Township to Port Jackson, Queenstown, Skippers Canyon Road, Mt. Cook, Ball Hut Road
4 Mietpreise und Bezahlung
4.1 Online-Kreditkartenzahlungen sind in Euro, Pfund Sterling, und US Dollar möglich. Zahlungen per Banküberweisung und PayPal sind nur in Euro möglich. Zahlungen vor Ort sind meist nur in Landeswährung möglich. Die Währung muss im Buchungsprozess gewählt werden und kann anschließend nicht mehr geändert werden. Es gelten stets die dem Kunden zum Buchungszeitpunkt angezeigten Preise als vereinbart; spätere Preisänderungen werden nicht berücksichtigt. Offensichtliche Mietpreisirrtümer sind als nicht verbindlich anzusehen.
4.2 Im Mietpreis nicht enthalten sind Kosten für das Betanken wie auch der Kraftstoff selbst.
4.3 Es können Liefergebühren anfallen. Diese sind während der Buchung aufgeführt, gelten jedoch bis zur Bestätigung durch die lokale Autovermietung als unverbindlich. Sollten sich diese in Ausnahmefällen erhöhen, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Einige Preisbestandteile sind ggf. vor Ort in Landeswährung zu begleichen. In solchen Fälle werden die ensprechenden Beträge vor Absenden der Buchung gesondert ausgewiesen.
4.5 Bei Bezahlung per Überweisung sind 30 % des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Restbetrag (70 %) ist 14 Tage vor Übernahme des Fahrzeugs fällig. Maki Car Rental übernimmt keine Kosten, die eventuell für die Überweisung (deutsches Sparkassen-Konto) anfallen.
4.6 Bei Bezahlung per Kreditkarte ist der Gesamtbetrag innerhalb von 2 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4.7 Bei Bezahlung per PayPal ist der Gesamtbetrag innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
4.8 Eine Zahlung vor Ort ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und muss in voller Höhe zum Zeitpunkt der Anmietung per Visa, MasterCard oder in Bar erfolgen.
4.9 Ist der Zahlungseingang nicht fristgerecht festzustellen, kann Maki Car Rental den Mietvertrag ohne Vorankündigung fristlos kündigen. In den letzten 5 Tagen vor dem Anmietzeitpunkt kann Maki Car Rental die Zahlungsmethode für unbezahlte Buchungen jederzeit und ohne Vorankündigung auf “Zahlung vor Ort” ändern. Dies kann ggf. eine Änderung der Zahlungswährung zur Folge haben.
4.10 Der Vermieter vor Ort kann Gebühren für kundenverschuldeten Zusatzaufwand erheben. Dazu gehören u.a. Pannenhilfe bei entleerter Batterie, Aufsperrservice, Betankungsgebühren (siehe 2.4.1), Reinigungsgebühren (bei starker Verschmutzung), Bearbeitungspauschalen für Verkehrsdelikte, Schäden und Reparaturen. Weiterhin können Kosten anfallen, wenn der Kunde Leistungen wünscht oder notwendig macht, welche von der ursprünglichen Buchung abweichen (siehe z.B. 2.7.1).
4.11 Um Betrug vorzubeugen, ist der Kunde angehalten, für jegliche Art von Barzahlung eine unterschriebene und nummerierte Quittung anzufordern. Wir behalten uns vor, Beschwerden bezüglich Barzahlungen abzulehnen, für die keine Quittung vorgelegt werden kann.
4.12 Falls die Übergabe des Fahrzeugs auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz stattfindet (z.B. am Flughafen), kann es notwenig sein, dass der Kunde eine Parkgebühr auslegt. Diese Kosten werden auf Anfrage zurückerstattet. Hierfür genügt eine E-Mail innerhalb von 60 Tagen mit der Quitting oder einem Auszug aus der Kreditkartenabrechnung. Die Kostenrückerstattung kann leider nicht in Bar erfolgen.
4.13 Rückerstattungen können in der Regel nur auf das gleiche Zahlungsmittel erfolgen, welcher zur Zahlung verwendet wurde.
5 Versicherungsschutz
5.1 Alle Fahrzeuge verfügen über Vollkaskoversicherungschutz inkl. Haftplicht- und Fahrzeugdiebstahlversicherung. Gegebenenfalls fällt eine Selbstbeteiligung an (siehe 5.4.1). Verlust oder Beschädigung der Schlüssel inkl. Folgekosten, Verlust oder Beschädigung des Navigationsgeräts, sowie Diebstahl und Beschädigung von Privatgegenständen sind ausgenommen. Weitere länderspezifische Ausnahmen sind im Folgenden genannt:
5.1.1 In Mauritius sind Schäden am Unterboden und an den Außenspiegeln nur im Versicherungspaket SCDW+ abgedeckt. Im Falle einer Zyklonwarnung der Stufe drei oder höher, darf das Fahrzeug nur noch maximal zwei Stunden genutzt werden.
5.1.2 Auf den Seychellen sind Schäden am Unterboden und an den Reifen nicht von der Versicherung abgedeckt.
5.1.3 Auf La Réunion sind Schäden am Unterboden, Glas- und Reifenschäden sowie Schäden, die durch Kollision mit einer Brücke, Tunnel, Ast oder ähnlichem entstehen, nicht von der Versicherung abgedeckt.
5.1.4 In Rumänien sind Schäden am Unterboden und an den Reifen nicht von der Versicherung abgedeckt.
5.2 Für die Pannenhilfe bei fahrlässig selbst verursachten Problemen (insbesondere entladene Batterien, beschädigte Reifen, Aussperrung) kann – unabhängig von der Versicherungsdeckung der Ersatzteile – eine angemessene Aufwandspauschale erhoben werden.
5.3 Die Haftung gegenüber Dritten kann auf die gesetzlichen Minimalbeträge vor Ort beschränkt sein, sofern im Buchungsprozess bei der Auswahl der Versicherung nicht explizit anders angegeben. Diese Einschränkung gilt auch dann, wenn sie im Mietvertrag vor Ort nicht explizit erwähnt wird.
5.4.1 Ob und ggf. in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung und/oder Kaution nötig ist, hängt von der gewählten Versicherungsoption ab. Diese kann im Laufe des Buchungsprozess gewählt werden. Die Selbstbeteilung ist der Betrag, bis zu dem der Kunde in jedem Fall selbst für Schäden aufkommen muss. Die Höhe der Kaution ist nicht zwangsläufig identisch mit der Höhe der Selbstbeteiligung. Die Höhe beider Werte wird auf der Buchungsbestätigung/Voucher bestätigt.
5.4.2.1 Die Kaution ist in bar oder per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zu hinterlegen.
5.4.2.2 Auf La Réunion gilt: Die Kaution kann ausschließlich per Kreditkarte hinterlegt werden. Die Kreditkarte muss auf den Namen einer der eingetragenen Fahrer lauten.
5.5 Die Selbstbeteiligung fällt pro Schadenfall an. Nicht versicherte Schäden sind in voller Höhe zu begleichen. Nach Eintritt eines Schadensfalls kann zur Fortführung der Miete eine Aufstockung der Kaution verlangt werden, sodass für einen weiteren Schaden wieder die volle Kaution zur Verfügung steht.
5.6 Der Versicherungsschutz entfällt vollständig (sofern gesetzlich zulässig):
5.6.1 wenn Schäden grob fahrlässig oder absichtlich hervorgerufen werden.
5.6.2 während eine nicht im Mietvertrag stehende Person den Wagen fährt bzw. wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
5.6.3 bei Wasserschäden aufgrund von Fahrlässigkeit (Regen, Salzwasser, Überflutung). Insbesondere müssen Fahrzeuge mindestens 10 m von jeder Gewässerkante entfernt geparkt werden.
5.6.4 wenn ein Schaden auf das Befahren einer der in 3.3 genannten Straßen zurückzuführen ist.
5.6.5 unter Einfluss von Alkohol oder anderen Medikamenten/Substanzen, die die Fahreignung negativ beeinflussen.
5.6.6 wenn das Fahrzeug zu Zwecken genutzt wird, für welche es nicht ausgelegt wurde. Insbesondere darf die zugelassene Insassenanzahl und das Maximalgewicht nicht überschritten werden.
5.6.7 während das Fahrzeug auf einem Schiff oder einer Fähre geladen ist.
5.6.8 wenn das Fahrzeug zum kommerziellen Transport von Fahrgästen verwendet wird.
5.6.9 bei Teilnahme an einem Autorennen.
5.6.10 beim Transport gefährlicher Güter.
5.6.11 beim Abschleppen oder Anschieben anderer Fahrzeuge.
6 Unfälle, Schäden und Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter des Fahrzeugs verpflichtet sich, schonend mit dem gemieteten Wagen umzugehen. Dies beinhaltet die Prüfung der Fahrtauglichkeit, des Ölstands, wie auch des Reifendrucks. Das unbeaufsichtigte Fahrzeug muss ordnungsgemäß verriegelt werden.
6.2 Der Mieter haftet bei Fahrzeugschäden oder Verlust des Mietwagens nach den allgemeinen Haftungsregeln des jeweiligen Landes, sofern der Schaden nicht durch die Versicherung abgedeckt ist.
6.3 Bei Schäden, die durch bekannte oder unbekannte Dritte verursacht wurden, ist der Mieter nur dann von seiner Haftung entbunden, wenn von einer erfolgreichen Eintreibung der Kosten durch den Vermieter ausgegangen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteilung einbehalten werden.
6.4.1 Unmittelbar nach einem Unfall, einer Panne, eines Brands, Wildschadens oder sonstiger Beschädigung des Mietwagens sind der Vermieter wie auch die Polizei zu kontaktieren. Sollte die Polizei eine Unfallaufnahme verweigern, muss der Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt werden.
6.4.2 Der Mieter verliert unter Umständen den Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er mit dem Unfallgegner eine Übereinkunft trifft, eine Zahlung leistet oder die Schuld eingesteht.
6.4.3 Der Mieter verpflichtet sich, bei der Aufklärung des Unfallhergangs mitzuwirken, insbesondere die Namen, Adressen, Nummernschilder und Versicherungsdaten aller Beteiligten zu sammeln und Beweise zu sichern. Diese Informationen sind dem Vermieter zusammen mit einer Beschreibung des Unfallhergangs und dem Polizeibericht spätenstens innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen. Im Falle eines Diebstahls verkürzt sich diese Frist auf zwei Werktage.
6.4.4 Der Mieter haftet für einen Schaden, sollte er ihn entgegen seiner Verpflichtung nicht rechtzeitig und vollständig angezeigt bzw. bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichtet haben. Auch falsche Angaben zum Unfallhergang, dem Schaden, etc. führen zur Haftung des Mieters.
6.5.1 Nach einem Unfall darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden ohne die explizite Erlaubnis des Vermieters.
6.5.2 Sollte das Fahrzeug zurückgelassen werden, muss die Sicherheit des Fahrzeugs und anderer Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein.
6.5.3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, den Schaden und die Schadensfolgen so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungsobliegenheit).
6.6 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder sonstige Gesetze sind vom Mieter selbst zu tragen.
6.7 Im Falle eines Schadens der auf die Nichteinhaltung der Mietbedingungen oder unangepasste Fahrweise zurückzuführen ist, kann der Mietvertrag von Seiten des Vermieters vorzeitig beendet werden.
6.8.1 Lässt der Mieter ohne die vorherige Absprache mit dem Vermieter Reparaturen vornehmen, werden hierfür keine Kosten erstattet.
6.8.2 Für Neuseeland gilt folgende Regelung: Kleinere Schäden in Höhe von nicht mehr als NZ100$ können ohne vorherige Absprache mit der Zentrale repariert werden. Zur Rückerstattung der entstandenen Kosten muss eine Quittung vorgelegt werden.
6.9 Alle Bestimmungen gelten für den Mieter wie auch für den/die angegebenen Zusatzfahrer.
6.10 Die Haftung des Mieters endet erst mit der schriftlichen Bestätigung der Rücknahme durch den Vermieter.
7 Datenschutz
7.1 Es können folgende personenbezogene Daten gespeichert werden: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Handynummer, Kundennummer wie auch alle offenen Forderungen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Buchung. Die Daten können an die jeweilige lokale Autovermietung weitergegeben werden.
7.2 Falls die Zahlungsart Kreditkarte oder PayPal gewählt wurde, werden die nötigen Daten an den entsprechenden Zahlungsdienstleister (PayPal bzw. Mauritius Commercial Bank bzw. Checkout Limited) weitergegeben. Im Falle einer Bezahlung via PayPal wird zusätzlich Ihre Anschrift und E-Mail-Adresse an PayPal übermittelt, damit Sie diese im Falle einer Neuanmeldung nicht noch einmal eingeben müssen.
7.3 Unsere Website setzt Cookies ein. Dies dient beispielsweise dazu, die Daten einer begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Buchung über eine Browsersession hinaus zu erhalten. Desweiteren ermöglichen wir somit die Auszahlung von Provisionen an Werbepartner. Sie können dies jederzeit verhindern, indem Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen.
7.4 Unsere Website nutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst, welcher ebenfalls Cookies verwendet. Die dadurch erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen.
7.5 Sie haben das Recht unentgeltlich Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bitte wenden Sie sich dazu über unser Kontaktformular an uns.
8 Verschiedenes
8.1 Vertragspartner ist Indian Ocean Travel Ltd., Pointe aux Cannoniers. Gerichtsstand ist Mauritius.
8.2 Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht. Änderungen müssen schriftlich vorgenommen werden.
8.3 Im Fall von Änderungen an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt jeweils die Version, welche zum Zeitpunkt der Buchung aktuell war. Der Kunde erhält eine Kopie zusammen mit der Buchungseingangsbestätigung per E-Mail.
8.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.